Zum 50. Todestag des weltweit meistgelesenen deutschsprachigen Autors und
Literaturnobelpreisträgers laden wir zu einer zweiteiligen
Literaturveranstaltung über Hermann Hesse ein: Teil I widmet sich Hesses
Frühwerk, Teil II seinem Spätwerk.
Ziel der beiden Wochenenden ist es,
einen umfassenden Einblick in die Vielschichtigkeit von Hesses
schriftstellerischer Tätigkeit zu erhalten und diese sowohl biografisch als auch
zeitgeschichtlich zu verankern. Vorwissen ist willkommen, stellt jedoch keine
Teilnahmevoraussetzung dar, da eine gemeinsame Lektüre der ausgewählten Texte
unmittelbar vor Ort entweder als Ganzschrift oder in Auszügen erfolgt, oder -
wenn immer möglich - als Tonbandaufnahme in Form einer Original-Lesung des
Autors selbst zu Gehör gebracht wird. Am Samstagabend wird jeweils eine
Verfilmung Hesses bedeutendster Werke auf Großleinwand gezeigt, seine
Schlüsselromane Siddhartha (1922) und Der Steppenwolf (1927).
Hermann
Hesse I - sein Frühwerk
»Nur das Denken, das wir leben, hat einen Wert.«
(Demian)
Im Mittelpunkt dieser Tagung stehen Hesses Leben und Werk bis zur
Mitte der 20er Jahre des letzten Jahrhunderts. Literarische Stationen werden u.
a. sein: Unterm Rad (1903), Peter Camenzind (1904), Demian (1919), Siddhartha
(1922), sowie weitere Erzählungen, Essays, politische Schriften und Hesses frühe
Gedichte.
Die Veranstaltungen können jeweils auch einzeln gebucht
werden.
Referentin:
Dr. phil. Dorothee
Gommen-Hingst
Tagungsleitung: Prof. Dr. phil. Stefanie Lieb,
Studienleiterin
Tagungssekretariat für diese Tagung:
Manuela Siepmann,
Tel. 02304/477-153
Montag bis Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag, 08.00
- 11.15 Uhr
Anmeldeschluss: 07. März 2012
Teilnahmebeitrag pro Person:
- inkl. Verpflegung und
Unterkunft: EZ 93,50 / DZ 87,- (70,50/67,50) €
- inkl. Verpflegung, ohne
Unterkunft: 67,- (57,25) €
Die Beiträge für TeilnehmerInnen, die
Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, stehen in Klammern. Ermäßigungen sind
vorgesehen für: in Erstausbildung Stehende und Studierende (bis zum 35.
Lebensjahr), Bundesfreiwillige, Bezieher von Arbeitslosengeld (I und II) und
Sozialhilfe.
Teilleistungen, die nicht in Anspruch genommen werden,
können nicht abgezogen werden, weil die Berechnungen auf einer
Pauschalkalkulation beruhen.
Ausfallkosten:
bei Rücktritt bis
Anmeldeschluss: keine
bei Rücktritt nach Anmeldeschluss bis zum Tag vor der
Veranstaltung: 50 %
bei Rücktritt/Nichtteilnahme am Tag des
Veranstaltungsbeginns: 100 %